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HealthClaims

Health Claims - Eine Verordnung über gesundheitsbezogene Angaben schafft Klarheit

11. März 2008

Viele Lebensmittel in den Supermarkt-Regalen werben mit gesundheitsbezogenen Angaben. Laut den so genannten Health Claims verhelfen Schokoriegel zu einer Extra Portion Milch, sorgen Kaugummis für extra weiße Zähne und probiotische Joghurts stärken von innen heraus. Konkrete Erkenntnisse zur Wirksamkeit jedoch gab es für diese Produkte bislang nicht, dennoch beeinflusst Health Claim Werbung das Konsumverhalten der Verbraucher. Deshalb wurden im Juli 2007 allgemeine Richtlinien für nährwertbezogene Informationen eingeführt.

Begriffe wie „salzarm“, „kalorienreduziert“ oder „fettfrei“ dürfen nur verwendet werden, wenn die Inhaltstoffe den Werten dieser Verordnung unterliegen. Als „fettfrei“ dürfen demnach nur Produkte deklariert werden, die maximal 0,5 g Fett pro 100 ml oder 100 g aufweisen und „salzarm“ sind Lebensmittel, die nicht mehr als 0,12 g Salz pro 100 g bzw. 100 ml enthalten. Bei Produkten mit dem Health Claim „kalorienreduziert“ hingegen darf der Brennwert nur bei maximal 70 Prozent des eigentlichen Energiegehaltes ausmachen. Zusätzlich muss aufgeführt sein, durch welche Eigenschaft 30% der Kalorien eingespart wurden. Fruchtgummis die zwar „fettfrei“ sind, aber überwiegend aus Zucker bestehen, sollen nach der Health-Claims- Verordnung zwar noch mit dem Begriff „fettfrei“ werben dürfen, gleichzeitig müssen sie jedoch den hohen Zuckergehalt hervorheben. Hersteller, die mit Health Claims wie beispielsweise „Kalzium stärkt Zähne“ werben wollen, müssen die Gültigkeit ihre Werbebotschaft fortan wissenschaftlich überprüfen lassen. Werbung, die auf die Entwicklung von Kindern oder auf die Minderung von Risiken einer Krankheit zielt, muss ihre Aussage mittels Studien belegen und eine spezielle Genehmigung einholen. Darüber hinaus sollen ab Anfang 2009 allgemein gültige Nährwertvorgaben bestimmen, welche Grenzwerte für Fett-, Salz- und Zuckergehalt einzuhalten sind, damit das Produkt als Gesundheitsprodukt angeboten werden darf. Eine Pizza mit Gemüsebelag darf demnach nicht mehr mit einem Health Claim werben, wenn der Teig mehr Fett und Salz aufweist, als in den Vorgaben erlaubt ist. „Verbraucher können sich künftig auf die Informationen auf der Verpackung verlassen, da diese wissenschaftlich getestet und klaren Vorgeben unterlegen sind“, so die zufriedene Aussage der Verbraucherzentrale NRW.

Weitere Bestimmungen von Nährwertangaben  für Health Claims

Kalorienarm
Produkt enthält höchstens 40 Kalorien pro 100 g (bei flüssigen Lebensmitteln max. 20 kcal/100 ml).

Kalorienfrei
Produkt enthält maximal 4 kcal pro 100 ml.

Fettarm
Produkt enthält höchstens 3 g Fett pro 100 g (flüssige Produkte: 1,5 g Fett/100 ml).

Frei von gesättigten Fettsäuren
Pro 100 g oder 100 ml lassen sich 0,1 g Trans-Fettsäuren und gesättigte Fettsäuren aufweisen.

Arm an gesättigten Fettsäuren
Trans-Fettsäuren und gesättigte Fettsäuren machen zusammen nicht mehr als 1,5 g von 100g aus (0,75 g/100 ml). Außerdem dürfen die gesättigten Fettsäuren nicht mehr als 10 Prozent des gesamten Kaloriengehaltes betragen.

Zuckerfrei
Produkt enthält maximal 0,5 g Zucker pro 100 g oder 100 ml.

Ohne Zuckerzusatz
Dem Lebensmittel wurden keine Einfach- oder Zweifachzucker oder andere süßende Produkte zugeführt. Enthält das Produkt eigenen Zucker, muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden.

Zuckerarm
Zuckerarme Produkte enthalten nicht mehr als 5 g Zucker pro 100 g (2,5 g/100 ml).

Sehr salz- bzw. natriumarm
Das Lebensmittel enthält höchstens 0,04 g Salz pro 100 ml oder 100 g. Für Wasser und Mineralwasser gelten diese Angaben nicht.

Salzfrei
Produkt enthält maximal 0,005 g Salz pro 100 g.

Ballaststoffquelle
Das Lebensmittel enthält mindestens 3 g Ballaststoffe/100 g (bei Flüssigkeiten mind. 1,5 g/100 Kcal).

Hoher Ballaststoffgehalt

Das Produkt enthält mindestens 6 g/100 g an Ballaststoffen (bei Flüssigkeiten mind. 3 g/100 Kcal).

Proteinquelle
Der Anteil an Eiweißen macht mindestens 12% des gesamten Energiegehaltes eines Produktes aus.

Hoher Proteingehalt
Die Eiweiße machen mindestens 20% des gesamten Energiegehaltes eines Produktes aus.

Erhöhter Nährstoff-Anteil

Ein bestimmter Nährstoff-Anteil ist im Vergleich zu einem ähnlichen Produkt 30% höher als üblich.

Reduzierter Nährstoff-Anteil
Ein bestimmter Nährstoff-Anteil ist im Vergleich zu einem ähnlichen Produkt 30% niedriger als üblich.

Hoher Gehalt an Vitaminen oder Mineralstoffen
Das Produkt enthält mindestens doppelt so viele Vitamine und Mineralstoffe, wie in der Verordnung für Mineralstoff- oder Vitamin-Quelle vorgeschrieben sind.

Mineralstoff-/ Vitamin-Quelle
Das Lebensmittel enthält die festgelegte Menge für Vitamine bzw. Mineralstoffe.

Leicht
Lebensmittel erfüllt die gleichen Voraussetzungen wie für „reduziert“. Auch hier muss angegeben werden, welches Verfahren die Reduzierung ausmacht.

Natürlich/ von Natur aus
Das Produkt erfüllt auf natürliche Weise die nährwertbezogenen Bestimmungen.

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