Ohren anlegen / Ohrenkorrektur (Otoplastik)
Die Ohrenkorrektur ist der einzige ästhetische Eingriff der bereits im Kindesalter durchgeführt werden darf. Man unterscheidet bei der Ohrenkorrektur zwischen einer Ohrenanlegung, einer Ohrenangleichung (bei ungleichen Ohren) und einer Ohrenverkleinerung (nicht im Kindesalter).
Die Ohrenkorrektur bei abstehenden Ohren erfolgt durch eine Ohrenanlegung.
Sie erfolgt entweder in Vollnarkose oder örtlicher Betäubung. Hierbei wird der Schnitt innerhalb des Ohrmuschelrandes oder der Rückseite des Ohres gelegt. Der nun freigelegte Knorpel wird dünner gefeilt und neu geformt.
Zum Abschluss der Ohrenkorrektur wird der neu geformte Knorpel mit einigen Stichen in der neuen Position fixiert. Der Hautschnitt hinter der Ohrmuschel bzw. innerhalb des Ohrmuschelrandes wird zugenäht. Die Ohren werden nach der Ohrenkorrektur mit einem Pflaster und einem Druckverband versehen. Nach 14 Tagen werden Pflaster und Fäden entfernt.
Spätestens einen Monat nach der Ohrenkorrektur sind alle Schwellungen abgeheilt, und nach einem weiteren Monat ist die Heilungsphase beendet. Die Ohren haben dann ihre endgültige Form angenommen. Bereits nach 4 bis 7 Tagen nach der Ohrenkorrektur ist der Patient vollständig arbeitsfähig.
Schönheitschirurgen, die Ohrenkorrekturen anbieten, finden Sie in folgenden Städten:
Aachen / Berlin / Düsseldorf / Hamburg / Kassel / Köln / Bonn /
München / Nürnberg / Stuttgart / Tübingen / Wiesbaden / Frankfurt
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